2-Zimmer-Wohnung in Schwendau: Erstbezug mit Terrasse

6283 Schwendau

Beschreibung

Die 70 m² große Wohnung in Schwendau bietet eine durchdachte Raumaufteilung und moderne Ausstattung. Sie befindet sich im Erstbezug und eignet sich ideal für Einzelpersonen oder Paare.

Der offene Wohn- und Essbereich sorgt für eine helle und angenehme Atmosphäre. Ein besonderes Highlight ist die großzügige Südterrasse mit Blick auf die umliegende Berglandschaft.

Die Wohnung verfügt über ein Schlafzimmer. Die verkehrstechnische Anbindung ist gut – eine Busverbindung ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Orte und Freizeitmöglichkeiten.

In der näheren Umgebung befinden sich Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.  

EXTRAS: Waschmaschinen- und Trockneranschluß - gut ausgestattete Einbauküche mit Induktionskochfeld und Steinarbeitsplatte - Fliegenschutz vorhanden.

Keine Haustiere erlaubt!

Für weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin kontaktieren Sie uns gerne. 

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Ausstattung

  • Abstellraum
  • Außenliegender Sonnenschutz
  • Badewanne
  • Bergblick
  • Doppel- / Mehrfachverglasung
  • Dusche
  • Einbauküche
  • Fernblick
  • Fußbodenheizung
  • Glasfaseranbindung
  • Kabel / Satelliten-TV
  • Massiv
  • Parkplatz
  • Personenaufzug
  • Südbalkon / -terrasse
  • Südostbalkon / -terrasse
  • Wohnküche / offene Küche
  • Zentralheizung
  • Öffenbare Fenster

Lageplan

Infrastruktur/Entfernungen (POIs)

Verkehr

  • Bus 500 m

Sonstige

  • Bank 1000 m
  • Geldautomat 1000 m
  • Polizei 4000 m

Gesundheit

  • Arzt 1500 m
  • Apotheke 1500 m
  • Klinik 4500 m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

Rechtlicher Hinweis: Das freibleibende Angebot wird Ihnen von Mag. Karl-Heinz Schiestl, welcher als Immobilientreuhänder (Makler und Bauträger) tätig ist, unterbreitet. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben und Informationen Dritter. Hierfür wird keine Haftung übernommen. In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) können Termine nurmehr nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktdaten vereinbart werden.