Eigentumswohnung in der Ferienregion Ramsau im Zillertal

6284 Ramsau im Zillertal

Beschreibung

Die Wohnung liegt im 2. und 3. Stock der Wohnanlage St. Stephan (Baujahr 2018) und unterteilt sich in 4 Schlafzimmer, 1 Balkon, einen Gang, 2 Badezimmer, ein separates WC, eine Küche, ein Wohnzimmer, einen Abstellraum und einem Dachraum der als vollwertiges Zimmer genutzt werden kann.

Die Badezimmer und das separate WC sind gefliest.  Eines der Badezimmer verfügt über eine Dusche, ein Waschbecken und über einen Waschmaschinenanschluss. Im zweiten Badezimmer ist zusätzlich noch eine Badewanne vorhanden.

Der offene Küchenbereich hat eine voll ausgestattet Küche und (großer Kühlschrank, Gefrierfach, Backofen, Herd, Geschirrspüler) ist über das Wohn- und Esszimmer erreichbar.
Über das helle und sonnige Wohnzimmer gelangt man auf den Balkon. In allen Zimmern bis auf die Bäder und das WC ist Parkettboden verlegt.

Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil und 2 Parkplätze im Freien. Die Wohnlage wird mittels einer zentralen Ölheizung beheizt.

Ausstattung

  • Abstellraum
  • Außenliegender Sonnenschutz
  • Bad mit WC
  • Badewanne
  • Bergblick
  • Doppel- / Mehrfachverglasung
  • Dusche
  • Einbauküche
  • Fahrradraum
  • Fernblick
  • Fliesen
  • Gas
  • Getrennte Toiletten
  • Gäste-WC
  • Kabel / Satelliten-TV
  • Kamin
  • Massiv
  • Parkett
  • Personenaufzug
  • Rollstuhlgerecht
  • Wohnküche / offene Küche
  • Zentralheizung

Lageplan

Infrastruktur/Entfernungen (POIs)

Verkehr

  • Bus 500 m

Gesundheit

  • Arzt 500 m
  • Apotheke 500 m
  • Klinik 6000 m

Sonstige

  • Bank 500 m
  • Geldautomat 1000 m
  • Polizei 3500 m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

Rechtlicher Hinweis: Das freibleibende Angebot wird Ihnen von Mag. Karl-Heinz Schiestl, welcher als Immobilientreuhänder (Makler und Bauträger) tätig ist, unterbreitet. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben und Informationen Dritter. Hierfür wird keine Haftung übernommen. In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) können Termine nurmehr nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktdaten vereinbart werden.